Vertrauen und Qualität

Die Arbeit mit Hunden ist eine besonders sensible Arbeit.

Oft ist es schwer "Blender" von seriösen Dienstleistern zu unterscheiden.

Aber muss nun der Auftraggeber dem „Dienstleister“ blind vertrauen?

Sicher nicht!!!

Wie bei jeder Art der Dienstleistung, gibt es auch bei der Arbeit mit Hunden, egal ob mit Diensthunden, oder mit "Privathunden", einige Qualitätsmerkmale, die als Endscheidungshilfe bei der Auswahl eines Dienstleisters Verwendung finden können und sollten.

Versicherungsschutz

Ein seriöser Dienstleister ist selbstverständlich Haftpflichtversichert.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht nur recht teuer, sondern die Versicherungen verlangen auch den Nachweis, das der Versicherungsnehmer über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt.

Auch hier werden lustige „bunte Urkunden“ nicht anerkannt.

Dubiose Dienstleister können eine solche Versicherungspolice nicht Vorweisen!

Warum nur nicht???

Umsatzsteuer Identifikationsnummer

Ein seriöser Dienstleister, der gewerblich mit Hunden arbeitet, ist selbstverständlich in der Lage, Ihnen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu stellen. Eine Rechnung ohne Ausgewiesene Mehrwertsteuer weist auf einen „Nebenberufler“ oder einen „Schwarzarbeiter“ hin.

Leistungsfähigkeit

Ein seriöser Dienstleister, der Ihnen eine Dienstleistung anbietet, ist selbstverständlich bereit, Ihnen seine eigenen Hunde vorzuführen.

Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die bereits genannten Dokumente im „Original“ begutachten.

Ein seriöser Dienstleister wird Ihnen alle Fragen beantworten und Sie nicht mit fadenscheinigen Behauptungen abspeisen.

Wir hoffen Ihnen einige Wichtige Qualitätsmerkmale bei der Auswahl eines Dienstleisters nahe gebracht zu haben.


Hochachtungsvoll

         Olaf Bode



Wir sind u.a. in Besitz folgender Erlaubnisse und Genehmigungen

  • Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz

  • Erlaubnis nach §10 Waffengesetz ( Waffenschein )


  • Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zum Ausbilden von Diensthunden
  • Erlaubnis der Bundesnetzagentur ( Frequenzzuteilung Betriebsfunk Digital-DMR )

  • Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung ( Bewachungserlaubnis )

  • VDH Lizenzierter Ausbilder von Gebrauchshunden

  • IPSC Range Officer