Vertrauen und Qualität

Die Arbeit mit Hunden ist eine besonders sensible Arbeit.

Oft ist es schwer "Blender" von seriösen Dienstleistern zu unterscheiden.

Aber muss nun der Auftraggeber dem „Dienstleister“ blind vertrauen?

Sicher nicht!!!

Wie bei jeder Art der Dienstleistung, gibt es auch bei der Arbeit mit Hunden, egal ob mit Diensthunden, oder mit "Privathunden", einige Qualitätsmerkmale, die als Endscheidungshilfe bei der Auswahl eines Dienstleisters Verwendung finden können und sollten.

Versicherungsschutz

Ein seriöser Dienstleister ist selbstverständlich Haftpflichtversichert.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht nur recht teuer, sondern die Versicherungen verlangen auch den Nachweis, das der Versicherungsnehmer über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt.

Auch hier werden lustige „bunte Urkunden“ nicht anerkannt.

Dubiose Dienstleister können eine solche Versicherungspolice nicht Vorweisen!

Warum nur nicht???

Umsatzsteuer Identifikationsnummer

Ein seriöser Dienstleister, der gewerblich mit Hunden arbeitet, ist selbstverständlich in der Lage, Ihnen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu stellen. Eine Rechnung ohne Ausgewiesene Mehrwertsteuer weist auf einen „Nebenberufler“ oder einen „Schwarzarbeiter“ hin.

Leistungsfähigkeit

Ein seriöser Dienstleister, der Ihnen eine Dienstleistung anbietet, ist selbstverständlich bereit, Ihnen seine eigenen Hunde vorzuführen.

Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die bereits genannten Dokumente im „Original“ begutachten.

Ein seriöser Dienstleister wird Ihnen alle Fragen beantworten und Sie nicht mit fadenscheinigen Behauptungen abspeisen.

Behördliche Genehmigungen

    Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz

    Wer Sprengstoffspürhunde Anbietet oder Ausbildet braucht Zwangsläufig Sprengstoffe, schließlich muss er Diensthund Trainiert und dessen Leistung Kontrolliert werden. ( wir Schützen Leben!!! und suchen keine Bällchen !!! )

    Hierzu ist es Zwingend erforderlich dem Spürhund bei jedem Einsatz oder auch Training Echte Sprengstoffe zu Präsentieren, nur so kann die Leistungsfähigkeit

    Kontrolliert und Fortlaufend Optimiert werden.

    ( wir verfügen über z.B. über 38 Unterschiedliche Genehmigungspflichtige Sprengstoffe sowie  diverse Schußaffen )

    Der Entsprechende Verwendungszweck der Sprengstoffe muss auf der Genehmigung Vermerkt sein !!!



Auch regelt das Strenge deutsche Gesetz den Transport und die Aufbewahrung!!



Wenn also ein Anbieter diese Genehmigungen nicht im Original Vorweisen kann,

Warum wohl nicht ??? 

Übrigens: die Teilname an einer Sachkundeschulung oder sonstigen Lehrgang  Ersetzt nicht die Genehmigung !!!

    Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zum Ausbilden/ Halten von Diensthunden

Die Haltung und Ausbildung von Diensthunden jeder Art ist Streng

Gesetzlich Reglementiert, der Gesetzgeber Prüft hier Streng die Qualifikationen

und Erlässt nur für Qualifizierte diese Erlaubnis.



    Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung ( Bewachungserlaubnis )

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will

(Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

( auch der Einsatz von Spürhunden ist nach §34a GewO Erlaubnispflichtig )


 

Wir Warnen Ausdrücklich vor Unseriösen Anbietern,welche nicht über Erforderlichen Behördlichen Genehmigungen Verfügen!!! Häufig wird hier dann auf im Ausland Ausgebildete Hunde und Mitarbeiter Verwiesen und mit Lustigen Bunten Urkunden Geworben,welche im Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Anerkennung / Bestand haben. Teilweise werden sogar Ausländische „Subunternehmer“ Angeboten welche auch nicht über die in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verfügen !!!


Wir hoffen Ihnen einige Wichtige Qualitätsmerkmale bei der Auswahl einesSeriösen  Dienstleisters nahe gebracht zu haben.


Hochachtungsvoll

         Olaf Bode



Wir sind u.a. in Besitz folgender Erlaubnisse und Genehmigungen

  • Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz

  • Erlaubnis nach §10 Waffengesetz ( Waffenschein )

  • Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zum Ausbilden von Diensthunden
  • Erlaubnis der Bundesnetzagentur ( Frequenzzuteilung Betriebsfunk Digital-DMR )

  • Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung ( Bewachungserlaubnis )

  • VDH Lizenzierter Ausbilder von Gebrauchshunden

  • IPSC Range Officer